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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Format:perfekt! Agentur für gehirngerechte Kommunikation

§ 1 Geltung

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge mit Format:perfekt! (FP), insbesondere für folgende Dienstleistungen:
  • Erstellung, Verbesserung und Übersetzung von Texten
  • Analyse, Konzeption und coachende Umsetzungsbegleitung im Rahmen von Beratungsleistungen
  • Wissenstransfer und Kompetenzvermittlung in Workshops 
  1. Diese AGB gelten mit Auftragserteilung an FP als akzeptiert. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern FP diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Leistungsempfänger sind Unternehmen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Maßgeblich ist die vor Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB. FP ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Änderungen oder Ergänzungen zuungunsten des Auftraggebers haben zur Folge, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann. FP weist den Auftraggeber in der Mitteilung über die Änderung der AGB ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.
  4. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform werden sowohl E-Mail als auch Nachrichten im Login-Bereich akzeptiert.

§ 2 Vertrag

  1. Der Auftraggeber stellt im Zuge seiner Anfrage die zur Angebotserstellung benötigten Informationen vollständig zur Verfügung, beispielsweise Glossare oder Wordinglisten für eine individuelle Fachterminologie. FP generiert auf Basis dieser Informationen ein freibleibendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftraggeber a) das Angebot schriftlich bestätigt und angenommen hat, b) die vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat und c) sich online auf unserer Website registriert hat, wobei nebst Online-Portal der Vertragsschluss via E-Mail ebenfalls zulässig ist. Insbesondere Online-Bestellungen bedürfen unserer expliziten Annahmeerklärung und der Vertrag kommt in diesen Fällen erst nach der Annahme der Bestellung durch FP zustande. Insbesondere Beratungs- und Coachingleistungen werden zusätzlich in einem Hauptvertrag geregelt.
  2. FP ist zur nachträglichen Preisanpassung berechtigt, sofern der zugrunde gelegte Umfang des Auftrages sich ändert oder der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, indem er beispielsweise unrichtige oder unvollständige Informationen zur Verfügung stellt. FP ist zur nachträglichen Abstandnahme vom Vertrag berechtigt, wenn einer der folgenden Gründe für eine Zurückweisung vorliegt: a) Die Datei kann nicht bearbeitet werden, da das Format nicht passt oder nicht bearbeitbare Bilder enthalten sind. b) Besondere Umstände lassen die Bearbeitung unzumutbar erscheinen, beispielsweise wenn die Leistung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht in angemessener Qualität erbracht werden kann oder die nötigen Informationen nicht kommuniziert worden sind. c) Die zu bearbeitende Textdatei strafbare Inhalte enthält oder gegen gute Sitten verstößt. Im Falle der Zurückweisung bestehen zwischen den Parteien keinerlei Leistungspflichten oder sonstige Ansprüche.
  3. Mit dem Zustandekommen des Vertrags und nach dem Zahlungseingang beginnt FP mit der Bearbeitung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die vertragliche Lieferfrist. Abweichende Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn FP sie gesondert schriftlich bestätigt.

§ 3 Login-Bereich

  1. Im Login-Bereich können registrierte Kunden ihre Projekte und Rechnungen verwalten sowie Nachrichten und Dateien senden und empfangen. Das Kundenkonto wird vom Auftraggeber angelegt, indem sich dieser auf der entsprechenden Webpage unter Angabe korrekter Informationen registriert. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. FP kann die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht werden. Das Anlegen mehrerer Kundenkonten ist nicht gestattet. 
  2. Die Weitergabe von Login-Daten (Account-Sharing) an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und ist anderenfalls untersagt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist FP berechtigt, den Zugang zum Login-Bereich nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
  3. Der Zugang zum Login-Bereich erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Das Passwort sollte hinreichend lang und komplex sein. Bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung ist FP unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch ist FP berechtigt, den Zugang zum Login-Bereich zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

§ 4 Leistung

Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus unseren Angeboten und individuellen Vereinbarungen. 

  1. Für Textdienstleistungen gilt: a) FP verpflichtet sich, den vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht zu verfassen, zu überarbeiten, zu korrigieren oder zu übersetzen. b) Mit der Bereitstellung der bearbeiteten Textdatei im Login-Bereich gilt die Leistung als erbracht, sofern innerhalb von zwei Wochen keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. c) Übersetzungen werden ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche vorgenommen. d) Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und sofern die benötigten Informationen bei der Auftragserteilung vollständig zur Verfügung gestellt werden. e) Bearbeitet werden ausschließlich Texte in vereinbarten Dateiformaten, sodass Dateien mit Bildern zurückgewiesen werden können. f) Übersteigt die Komplexität die Qualifikation der uns zur Verfügung stehenden Fachkräfte oder ist eine Bearbeitung in angemessener Qualität im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich, ist FP ebenfalls zur Zurückweisung des Auftrags berechtigt. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig. g) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Download der bearbeiteten Textdatei aus dem Login-Bereich. FP trägt die Gefahr des Datenverlustes nur bis zur Abholung der Textdatei via E-Mail oder Download aus dem Login-Bereich. h) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar nach Leistungserhalt den Text zu überprüfen, ihm bekannt werdende Mängel binnen 14 Kalendertagen nach Leistungserhalt schriftlich zu rügen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Mindert eine nicht durch den Auftraggeber selbst verursachte Abweichung von den Anforderungen den Wert oder die Tauglichkeit der Bearbeitung in erheblicher Weise, bessert FP den Auftrag gemäß der schriftlichen Rüge kostenfrei nach. Wurde die Abweichung durch den Auftraggeber verursacht oder ist die zur Nachbesserung gesetzte Frist kürzer als die Zeitspanne der ursprünglichen Beauftragung, ist FP berechtigt, den zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. 
  2. Für Beratungsleistungen gilt: a) Beratungen und Coachings werden als Leistungspakete mit definierten Projektzielen und einer laufenden Betreuung von 3 bis 12 Monaten in Auftrag gegeben. FP verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und in Abstimmung mit dem Kunden durchzuführen. b) Die Leistung gilt als erbracht, wenn die im Hauptvertrag vereinbarten Projektziele erreicht wurden und die Vertragslaufzeit endet. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden. Die einzelnen Beratungs- oder Coaching-Sessions können innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss in Anspruch genommen werden. c) Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Die Umsetzung der vereinbarten oder empfohlenen Maßnahmen obliegt der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. d) Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist FP nicht verpflichtet. e) Nach Beendigung des Auftrags haben beide Parteien das Recht, die erhaltenen Unterlagen Vertragspartners zurückzugeben oder aber zu vernichten. Vor der Vernichtung von Originalen ist allerdings das Einverständnis der betroffenen Partei einzuholen. Eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Aufbewahrungspflicht ist nicht vereinbart. 
  3. Beratungen, Coachings und Workshops finden zu verbindlichen Terminen als virtuelle Meetings statt, für die gilt: a) Die Aufzeichnung ist ohne vorherige Zustimmung durch FP nicht gestattet. b) Wir behalten uns vor, Termine abzusagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, z. B. einer plötzlichen Erkrankung des Coaches oder höhere Gewalt. In diesem Fall werden Teilnahmegebühren von Workshops erstattet, während Termine für Beratungen und Coachings nachgeholt werden. c) Termine für Beratungen und Coachings können bis 48 Stunden vorher kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Termine für Workshops können bis 7 Tagen vorher kostenfrei storniert werden. Bei Unterschreitung dieser Fristen wird der Termin abgerechnet, als hätte er stattgefunden. d) Die einmalige Übertragung eines Termins auf eine vertretungsberechtigte Person ist kostenlos möglich, sofern die Person bis 24 Stunden vorher FP gegenüber als Vertretung genannt wird. e) Findet die Zusammenarbeit über ein Kollaborationstool des Kunden statt, hat dieser für den Zugang sowie für eine reibungslose Funktionalität Sorge zu tragen. f) Kann der Termin aufgrund technischer Probleme beim Kunden nicht stattfinden, wird er abgerechnet. Beeinträchtigen technische Problemen seitens die Durchführung, wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

§ 5 Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber stellt FP die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  2. Beide Parteien informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten. 
  3. Beide Parteien verpflichten sich zu einem verlässlichen und rücksichtsvollen Kommunikationsverhalten in Wohlwollen und Loyalität während und auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit. 
  4. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist FP berechtigt, den Zugang zum Login-Bereich zu sperren und insbesondere bei Beratungsprojekten nach vorheriger schriftlicher Ankündigung den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet werden oder aber stattdessen die vereinbarte oder prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung.
  5. Teilnehmende an Workshops haben durch ihr Verhalten den inhaltlich störungsfreien Betrieb zu fördern. Bei wiederholter Störung durch unangemessenes Verhalten ist FP berechtigt, den Kunden aus der Veranstaltung auszuschließen. Der Vergütungsanspruch von FP bleibt davon unberührt.

§ 6 Vergütung

Details zu den Preisen und Zahlungsoptionen sind den Angeboten, Verträgen und Rechnungen zu entnehmen.

  1. Alle angegebenen Preise sind netto. Je nach Unternehmenssitz des Empfängers kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. 
  2. Der Auftraggeber ist vorleistungsverpflichtet und kann mit schuldbefreiender Wirkung eine Zahlung in Euro oder US-Dollar auf das in der Rechnung angegebene Währungskonto leisten.
  3. Mit dem Vertragsschluss wird im Login-Bereich die Rechnung bereitgestellt, die sofort in voller Höhe fällig ist und deren Begleichung in Vorkasse der Ausführung des Auftrags vorangeht.

§ 7 Kündigung

Details zur Kündigung von Beratungs- und Coachingverträgen werden im Hauptvertrag geregelt.

  1. Das Recht auf Widerruf und eine entsprechende Belehrung erübrigen sich, da FP ausschließlich Verträge mit Unternehmern i. S. v. § 14 BGB eingeht.
  2. Beratungs- und Coaching-Verträge mit vereinbarter Laufzeit für eine dauerhafte Betreuung können fristlos nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich gekündigt werden, wobei unser Vergütungsanspruch unberührt bleibt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Projektverträge insbesondere für Textdienstleistungen können bis zur Fertigstellung des Auftrags jederzeit gekündigt werden. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder der als Datei vorliegende bearbeitete Text selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei FP. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund eines ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, hat FP das Recht, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte oder prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  5. Sollte FP aufgrund höherer Gewalt den Auftrag nicht vollständig ausführen können, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung und damit einhergehender Aufwände verpflichtet.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. FP ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden in Form ihres Logos als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Option.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu bearbeitenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung sowie der Weitergabe an Dritte zwecks Vertragserfüllung entgegenstehen. FP ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern. Der Kunde stellt FP und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.
  3. a) Erlangt ein Text durch die Bearbeitung im Rahmen unserer Textdienstleistungen urheberrechtlichen Schutz, steht FP dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht). Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte. b) Hingegen ist die Vervielfältigung und Weitergabe von Auszügen oder ganzen Dokumenten aus Beratungen, Coachings und Workshops ohne schriftliche Genehmigung untersagt und insbesondere das Sharing dieser Daten im Internet wird rechtlich verfolgt. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber und der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke.

§ 9 Haftung

  1. Der Kunde stellt FP und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von FP empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn FP die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. FP haftet außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
  4. FP leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Textbearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der abgelieferte Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Für die fachliche Richtigkeit von gelieferten Texten übernimmt FP ebenfalls keine Gewähr. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt allein der Auftraggeber.
  5. FP haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Erbringung der von wesentlichen Mängeln freien Dienstleistung.
  6. FP haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines FP zuzuordnenden Fehlers ist. Soweit FP dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die FP bei Vertragsschluss bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt als mögliche Folge einer Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. FP haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden aufgrund von Verzögerungen.
  7. Die Haftung entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder dessen mangelnde Mitwirkung zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber FP gerügt wurden.
  8. Ausgeschlossen wird eine Haftung von FP für a) Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat; b) Mängel in erstellten Druckvorlagen, sofern FP die Druckfahnen nicht vorgelegen haben; c) Schadensansprüche aus der Verwendung von vorgegebener Fachterminologie; d) Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, von FP nicht zu vertretender Leistungshindernisse. e) Bei etwaiger Mehrdeutigkeit des zu bearbeitenden Textes ist FP von jeglicher Haftung befreit. 
  9. FP haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. FP haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln oder Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways, b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder c) durch etwaige Computerviren in den von FP gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
  10. Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von FP, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch FP oder durch von FP verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf den vereinbarten Gegenwert des Auftrags beschränkt. 
  11. Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist FP verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. 
  12. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen FP verjähren zwölf Monate nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages. Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

§ 10 Geheimhaltung

  1. Alle Beteiligten und deren Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zum Stillschweigen über die betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der beteiligten Parteien, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fälle, in denen a) sich die Beteiligten von der Vertraulichkeitsverpflichtung entbinden, b) Informationen gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen, c) die Informationen öffentlich sind. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages für mindestens 5 Jahre. 
  2. FP schützt die Informationen des Auftraggebers gegen Einsichtnahme durch Dritte und gibt sie unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) an Dritte nur für Zwecke der Auftragserfüllung und nur dann weiter, wenn diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Zur Übermittlung von Daten ist FP zudem in Fällen berechtigt, in denen dies zwecks Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern notwendig ist. Aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ist ein Zugriff von Unbefugten nicht gänzlich auszuschließen, sodass eine hundertprozentige Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden kann.

§ 11 Datenschutz

  1. FP verarbeitet im Zuge der Auftragserfüllung die Daten des Auftraggebers und der Auftraggeber stimmt dieser Verarbeitung im Rahmen der Datenschutzhinweise zu. FP beschränkt die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers sowie die Einsichtnahme darin und deren Aufbewahrungsfrist in Abhängigkeit von der Risikokategorie und soweit dies mit der gesetzeskonformen Auftragserfüllung in Einklang zu bringen ist. 
  2. FP ist bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik gegen Viren oder Sabotageprogramme abzusichern. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.
  3. Bei einem Datenleck informiert FP den Auftraggeber schnellstmöglich und setzt sich dafür ein, Schäden als Folgen des Datenleck zu begrenzen und soweit wie möglich rückgängig zu machen. Ein Datenleck entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Vertragspflichten gegenüber FP, sofern nicht grobe Schuld oder Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Lücke im Vertrag.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  3. Als Gerichtsstand gilt Leipzig als vereinbart. FP ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand: Juli 2022

Format:perfekt!